CONSERVATION - RESTORATION
beinhaltet:
- Erstellung eines technologischen Befundes zur Erforschung der Herstellungstechnik des Kunstwerkes, der Alterungs- und Restaurierungsgeschichte sowie der kunstwissenschaftlichen Einordnung
- Zustandsuntersuchung (Schadensermittlung)
- Erarbeitung von Konservierungs- und Restaurierungskonzepten anhand des Technologischen Befundes und der Zustandsuntersuchung.
- Kostenermittlung
- Ausführung von Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten (präventiv und aktiv)
- Wissenschaftliche Dokumentation. Die schriftliche und fotografische Dokumentation beinhaltet sämtliche Resultate und Erkenntnisse der technologischen und naturwissenschaftlichen Untersuchungen sowie der durchgeführten Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen und bleibt für weitere Forschungen und künftige Behandlungen zugänglich.
zu 1, 2, 3: Die Konservierung und Restaurierung von Kulturgut umfasst nicht nur die praktische Arbeit am Kunstwerk, Objekt oder Denkmal. Um den bestmöglichen Erhalt des Werkes zu sichern, besteht die Aufgabe des Restaurators auch darin, eine kritische, methodisch-wissenschaftliche Voruntersuchung durchzuführen welche das Objekt identifiziert und in seinen Bestandteilen bestimmt.
Es müssen Art und Umfang der bisherigen Veränderungen identifiziert und die Ursachen für Schäden am Werk bestimmt werden. Dazu ist die Kenntnis der historischen Materialien, der Ausführungstechniken und Alterungszustände des Werkes sowie der Entwicklung der individuellen Restaurierungsmethoden erforderlich.
Die Grossfeld-Stereomikroskopie (Vergrößerung: 4 - 100x) und UV Fluoreszensuntersuchungen sowie visuelle Beobachtungen von Oberflächen (Auflicht, Streiflicht) gehören dabei zu den Standartuntersuchungsmethoden im Atelier.
Von großer Bedeutung ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen restauratorischen Fachbereichen und anderen Spezialisten aus dem weiten Gebiet der Kunstwissenschaft (u.a. Kunsthistorikern, Denkmalpflegern, Naturwissenschaftlern).
Pigment und Bindemittelanalysen sowie Infrarot und Röntgenuntersuchungen können daher in Zusammenarbeit mit Naturwissenschaftlichen Laboren und Instituten durchgeführt werden.
zu 3, 5: Die Ergebnisse der Untersuchungen müssen interpretiert, die Konsequenzen restauratorischer Entscheidungen überdacht und die Verantwortung für die Ausführung übernommen werden.
Dabei gilt es, den Eingriff so gering wie möglich zu halten, da jede Veränderung wieder neue Interaktionen bei einem Objekt auslösen können. Der Einfluss der Konservierungsmaßnahmen auf das Objekt, auch Jahrzehnte nach der Intervention, muss dafür genau eingeschätzt werden. Erst dann entsteht die Grundlage für restauratorisches Handeln.
zu 4: Die Kosten einer Konservierungs-, Restaurierungsmaßnahme können erst nach den Voruntersuchungen und dem Erstellen des Arbeitskonzeptes ermittelt werden. Der Arbeitsaufwand zur Erstellung eines Kostenvoranschlages wird bei Auftragserstellung nicht berechnet.