{"id":1576,"date":"2022-10-12T15:07:30","date_gmt":"2022-10-12T13:07:30","guid":{"rendered":"https:\/\/roeck-restaurierung.de\/wordpress\/?page_id=1576"},"modified":"2022-10-12T15:07:30","modified_gmt":"2022-10-12T13:07:30","slug":"agb-it","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/roeck-restaurierung.de\/wordpress\/it\/agb-it\/","title":{"rendered":"AGB (it)"},"content":{"rendered":"[vc_row][vc_column width=&#8220;2\/3&#8243;][vc_column_text]<strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>1. F\u00fcr den zwischen dem Restaurator und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag \u00fcber Ma\u00dfnahmen an einem Kunst- oder Kulturobjekt (Restaurierungsvertrag) gelten die nachstehenden Bedingungen.<\/p>\n<p>2. Angebot\/ Dokumentation<br \/>\nJedes vom Restaurator vorgelegte Angebot, sowie die darin enthaltenen Abbildungen sind eine unentgeltliche Vorleistung und unterliegen dem Urheberrecht. Sie dienen ausschlie\u00dflich der Information des Auftraggebers und seiner Beauftragten. Es ist unser geistiges Eigentum und darf Dritten ohne unsere ausdr\u00fcckliche, schriftliche Zustimmung nicht zug\u00e4nglich gemacht und nicht zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Zug\u00e4nglichmachung und Verwendung gegen\u00fcber Dritten verpflichtet zum Kauf gem\u00e4\u00df Aufwand.<\/p>\n<p>3. Das schriftliche Angebot des Restaurators ist frei bleibend und unverbindlich, es sei denn, dass es ausdr\u00fccklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wird. Im Angebot enthaltene Abbildungen sind als beispielhafte Darstellung von Schadensph\u00e4nomenen zu verstehen und bestimmen nicht den vollst\u00e4ndigen Umfang der durchzuf\u00fchrenden Ma\u00dfnahmen.<br \/>\nDa der gesamte Restaurierungsumfang in manchen F\u00e4llen zum Zeitpunkt der Angebotserstellung noch nicht absehbar ist, versteht sich die Angebotssumme innerhalb einer Schwankung von \u00b1 10%. Sollte es w\u00e4hrend der Bearbeitung zu vorher nicht absehbaren Schwierigkeiten kommen, deren Behebung zus\u00e4tzliche Kosten verursacht, wird der Kunde generell vor der Ausf\u00fchrung benachrichtigt.<\/p>\n<p>4. Der Restaurierungsvertrag kommt durch die verbindliche, schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung des Kunden und die schriftliche Auftragsannahme des Restaurators zustande. Der Restaurator beh\u00e4lt sich die Entscheidung \u00fcber Annahme oder Ablehnung des Auftrags bis zum Abschluss der eingehenden Untersuchung des empfangenen Kunst- und Kulturobjektes vor. Bei Auftragserteilung versichert der Kunde, Eigent\u00fcmer des jeweiligen Kunst- und Kulturobjektes zu sein.<\/p>\n<p>5. Abbildungen, Zeichnungen, sowie andere Unterlagen, die zu den Angeboten, Restaurierungsdokumentationen oder Zustandsprotokollen des Restaurators geh\u00f6ren, unterliegen dem Urheberrecht.<\/p>\n<p>6. Preise\/ Zahlungsbedingungen<br \/>\nSofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die Preise des Restaurators ohne Transportkosten. Kurier- und Versandkosten werden separat berechnet. Sofern nicht ausdr\u00fccklich benannt, verstehen sich die Preise zzgl. 19% MwSt.<br \/>\nWurde nichts anderes schriftlich vereinbart, so ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung f\u00e4llig. Bei Zahlungsverzug wird pro begonnenen Monat 1,0% Verzugszins berechnet.<\/p>\n<p>7. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn M\u00e4ngelr\u00fcgen oder Gegenanspr\u00fcche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt wurden, wenn sie vom Restaurator anerkannt wurden oder wenn sie unstreitig sind. Zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Restaurierungsvertrag beruht.<\/p>\n<p>8. Fertigstellungs- und Leistungszeit<br \/>\nFertigstellungstermine oder Fristen, die nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschlie\u00dflich unverbindliche Angaben. Falls der Restaurator schuldhaft eine ausdr\u00fccklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gr\u00fcnden in Verzug ger\u00e4t, hat der Kunde ihm eine angemessene Nachfrist \u2013 beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Restaurator \u2013 zu gew\u00e4hren. Soweit der Kunde berechtigt ist dem Restaurator Fristen und Nachfristen zu setzen, m\u00fcssen diese angemessen und zumutbar sein.<\/p>\n<p>9. Die dem Restaurator anvertrauten Objekte genie\u00dfen grunds\u00e4tzlich vollen Versicherungsschutz in den R\u00e4umlichkeiten des Restaurators. Bei Sachwerten unter 100.000,00 \u20ac werden diese Kosten nicht gesondert berechnet. Nicht versicherbar sind die Risiken bleibender Wertminderung nach Sch\u00e4den.<\/p>\n<p>10. Der Versicherungswert des Kunst- oder Kulturobjektes muss dem Restaurator zum fr\u00fchestm\u00f6glichen Zeitpunkt mitgeteilt werden. Liegt dem Restaurator keine Angabe zum Versicherungswert vor, erfolgt die Sch\u00e4tzung und Einordnung des Versicherungswertes nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind nicht als zugesicherte Eigenschaften zu verstehen. Naturgem\u00e4\u00df sind die Werte historischer Objekte starken Schwankungen unterworfen. Es wird von den Preisen ausgegangen, die mutma\u00dflich zu veranschlagen sind, wenn \u00e4hnliche Objekte im seri\u00f6sen Kunsthandel erworben werden sollen.<\/p>\n<p>11. Soweit dies nicht bei Auftragserteilung schriftlich besonders geregelt wird, erfolgt eine Transport- oder sonstige Versicherung des Kunst- oder Kulturobjektes nur auf ausdr\u00fcckliches, schriftliches Verlangen des Kunden. Die Kosten der Versicherung tr\u00e4gt der Kunde.<\/p>\n<p>12. Nacherf\u00fcllung<br \/>\nSoweit ein von dem Restaurator zu vertretender Mangel der Leistung vorliegt, ist der Kunde nicht berechtigt vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder den Preis herabzusetzen. In diesem Fall ist der Restaurator zur Nacherf\u00fcllung verpflichtet, es sei denn, dass der Restaurator aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherf\u00fcllung berechtigt ist. Bei Nacherf\u00fcllungsanspr\u00fcchen hat der Kunde dem Restaurator eine angemessene Frist, mindestens jedoch eine Frist von zwei Wochen, zur Nacherf\u00fcllung zu gew\u00e4hren. W\u00e4hrend der Nacherf\u00fcllung sind die Herabsetzung des Preises, der R\u00fccktritt vom Vertrag und die Geltendmachung von Schadensersatzanspr\u00fcchen durch den Kunden ausgeschlossen. Ist die Nacherf\u00fcllung nach mehreren Versuchen fehlgeschlagen, so kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung des Preises verlangen oder den R\u00fccktritt vom Vertrag erkl\u00e4ren. Geringe Abweichungen von der erstrebten Qualit\u00e4t der Restaurierung sowie geringe Abweichungen in Farbe und Form von dem erstrebten Zustand des Kunst- oder Kulturobjektes stellen keine M\u00e4ngel dar.<\/p>\n<p>13. M\u00e4ngelanzeige<br \/>\nOffenkundige M\u00e4ngel m\u00fcssen unverz\u00fcglich schriftlich ger\u00fcgt werden. Transportsch\u00e4den m\u00fcssen beim Transporteur sofort gemeldet werden. M\u00e4ngelanzeigen und Anspr\u00fcche des Kunden m\u00fcssen schriftlich erfolgen.<\/p>\n<p>14. Abholung<br \/>\nSofern nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, ist das Kunst- und Kulturobjekt nach Ausf\u00fchrung der vereinbarten Ma\u00dfnahmen oder nach Ablehnung des Auftrags innerhalb von drei Wochen bei dem Restaurator abzuholen. Nach Ablauf der drei Wochen k\u00f6nnen dem Kunden pro begonnene Woche Lagerkosten in H\u00f6he von 5,00\u20ac (zzgl. 19% MwSt.) berechnet werden.[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=&#8220;1\/3&#8243;][\/vc_column][\/vc_row]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column width=&#8220;2\/3&#8243;][vc_column_text]Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen 1. F\u00fcr den zwischen dem Restaurator und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag \u00fcber Ma\u00dfnahmen an einem Kunst- oder Kulturobjekt (Restaurierungsvertrag) gelten die nachstehenden Bedingungen. 2. Angebot\/ Dokumentation Jedes vom Restaurator vorgelegte Angebot, sowie die darin enthaltenen Abbildungen sind eine unentgeltliche Vorleistung und unterliegen dem Urheberrecht. 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