Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Für den zwischen dem Restaurator und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag über Maßnahmen an einem Kunst- oder Kulturobjekt (Restaurierungsvertrag) gelten die nachstehenden Bedingungen.
2. Angebot/ Dokumentation
Jedes vom Restaurator vorgelegte Angebot, sowie die darin enthaltenen Abbildungen sind eine unentgeltliche Vorleistung und unterliegen dem Urheberrecht. Sie dienen ausschließlich der Information des Auftraggebers und seiner Beauftragten. Es ist unser geistiges Eigentum und darf Dritten ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht und nicht zur Verfügung gestellt werden. Zugänglichmachung und Verwendung gegenüber Dritten verpflichtet zum Kauf gemäß Aufwand.
3. Das schriftliche Angebot des Restaurators ist frei bleibend und unverbindlich, es sei denn, dass es ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wird. Im Angebot enthaltene Abbildungen sind als beispielhafte Darstellung von Schadensphänomenen zu verstehen und bestimmen nicht den vollständigen Umfang der durchzuführenden Maßnahmen.
Da der gesamte Restaurierungsumfang in manchen Fällen zum Zeitpunkt der Angebotserstellung noch nicht absehbar ist, versteht sich die Angebotssumme innerhalb einer Schwankung von ± 10%. Sollte es während der Bearbeitung zu vorher nicht absehbaren Schwierigkeiten kommen, deren Behebung zusätzliche Kosten verursacht, wird der Kunde generell vor der Ausführung benachrichtigt.
4. Der Restaurierungsvertrag kommt durch die verbindliche, schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden und die schriftliche Auftragsannahme des Restaurators zustande. Der Restaurator behält sich die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung des Auftrags bis zum Abschluss der eingehenden Untersuchung des empfangenen Kunst- und Kulturobjektes vor. Bei Auftragserteilung versichert der Kunde, Eigentümer des jeweiligen Kunst- und Kulturobjektes zu sein.
5. Abbildungen, Zeichnungen, sowie andere Unterlagen, die zu den Angeboten, Restaurierungsdokumentationen oder Zustandsprotokollen des Restaurators gehören, unterliegen dem Urheberrecht.
6. Preise/ Zahlungsbedingungen
Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die Preise des Restaurators ohne Transportkosten. Kurier- und Versandkosten werden separat berechnet. Sofern nicht ausdrücklich benannt, verstehen sich die Preise zzgl. 19% MwSt.
Wurde nichts anderes schriftlich vereinbart, so ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug wird pro begonnenen Monat 1,0% Verzugszins berechnet.
7. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, wenn sie vom Restaurator anerkannt wurden oder wenn sie unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Restaurierungsvertrag beruht.
8. Fertigstellungs- und Leistungszeit
Fertigstellungstermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Falls der Restaurator schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde ihm eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Restaurator – zu gewähren. Soweit der Kunde berechtigt ist dem Restaurator Fristen und Nachfristen zu setzen, müssen diese angemessen und zumutbar sein.
9. Die dem Restaurator anvertrauten Objekte genießen grundsätzlich vollen Versicherungsschutz in den Räumlichkeiten des Restaurators. Bei Sachwerten unter 100.000,00 € werden diese Kosten nicht gesondert berechnet. Nicht versicherbar sind die Risiken bleibender Wertminderung nach Schäden.
10. Der Versicherungswert des Kunst- oder Kulturobjektes muss dem Restaurator zum frühestmöglichen Zeitpunkt mitgeteilt werden. Liegt dem Restaurator keine Angabe zum Versicherungswert vor, erfolgt die Schätzung und Einordnung des Versicherungswertes nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind nicht als zugesicherte Eigenschaften zu verstehen. Naturgemäß sind die Werte historischer Objekte starken Schwankungen unterworfen. Es wird von den Preisen ausgegangen, die mutmaßlich zu veranschlagen sind, wenn ähnliche Objekte im seriösen Kunsthandel erworben werden sollen.
11. Soweit dies nicht bei Auftragserteilung schriftlich besonders geregelt wird, erfolgt eine Transport- oder sonstige Versicherung des Kunst- oder Kulturobjektes nur auf ausdrückliches, schriftliches Verlangen des Kunden. Die Kosten der Versicherung trägt der Kunde.
12. Nacherfüllung
Soweit ein von dem Restaurator zu vertretender Mangel der Leistung vorliegt, ist der Kunde nicht berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis herabzusetzen. In diesem Fall ist der Restaurator zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Restaurator aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Bei Nacherfüllungsansprüchen hat der Kunde dem Restaurator eine angemessene Frist, mindestens jedoch eine Frist von zwei Wochen, zur Nacherfüllung zu gewähren. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Preises, der Rücktritt vom Vertrag und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Kunden ausgeschlossen. Ist die Nacherfüllung nach mehreren Versuchen fehlgeschlagen, so kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung des Preises verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Geringe Abweichungen von der erstrebten Qualität der Restaurierung sowie geringe Abweichungen in Farbe und Form von dem erstrebten Zustand des Kunst- oder Kulturobjektes stellen keine Mängel dar.
13. Mängelanzeige
Offenkundige Mängel müssen unverzüglich schriftlich gerügt werden. Transportschäden müssen beim Transporteur sofort gemeldet werden. Mängelanzeigen und Ansprüche des Kunden müssen schriftlich erfolgen.
14. Abholung
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist das Kunst- und Kulturobjekt nach Ausführung der vereinbarten Maßnahmen oder nach Ablehnung des Auftrags innerhalb von drei Wochen bei dem Restaurator abzuholen. Nach Ablauf der drei Wochen können dem Kunden pro begonnene Woche Lagerkosten in Höhe von 5,00€ (zzgl. 19% MwSt.) berechnet werden.